Mit Schreiben vom 17. Februar 2014 nimmt das Amt für Raumplanung (ARP) sehr umfassend zu den Projektunterlagen Stellung. Zusätzlich liegt die vorläufige Beurteilung durch die Umweltschutzfachstelle des Amtes für Umwelt (AfU) vom 5. Februar 2014 vor. Zusammenfassend wird festgehalten, dass die Vorprüfung und die Beurteilung der Umweltverträglichkeit noch nicht abgeschlossen werden können. Die Vernehmlassung hat ergeben, dass sowohl die Nutzungsplanung als auch der Umweltverträglichkeitsbericht noch erhebliche Mängel aufweisen und sich verschiedene Fragen stellen. Das ARP gibt die Unterlagen mit verschiedenen Hinweisen zur Überarbeitung zurück. Zu erwähnen ist, dass das Gemeindegebiet von Balsthal von der Erschliessung des Windparks sowohl mit der Zufahrt als auch mit der Stromabführung tangiert ist. Deshalb ist Balsthal mit einzubeziehen. Daher soll auch die genaue Lage der WEA 3 nochmals überprüft werden.
Der Gemeinderat nimmt den Vorprüfungsbericht zur Kenntnis. Die Vertreter der Windpark Schwängimatt AG werden zur nächsten Sitzung des Gemeinderates eingeladen, damit der Bericht besprochen und das weitere Vorgehen beraten werden kann.