![]() |
Schwängimatt mit geplanten Windkraftanlagen |
• Vorstosstext:
Der Regierungsrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen im Rahmen seiner Kompetenzen zu ergreifen (und dies schon auf Vernehmlassungsstufe) und den Bau von Windparks nicht zu akzeptieren, welche in unmittelbarer Grenznähe zum Kanton Solothurn, in unmittelbarer Nähe zu BLN- Gebieten und in unmittelbarer Nähe zu Jura- und vergleichbaren Schutzzonen durch die Kantone Bern , Basel-Landschaft und Aargau geplant werden. Insbesondere der vom Kanton Bern in der Richtplanung befindliche Standort Hellchöpfli soll aus Sicht des Landschaftsschutzes, des hohen Erschliessungsaufwandes und des damit verbundenen starken Eingriffs in die Natur abgelehnt werden.
• Begründung:
Zur Zeit sind die Kantone Bern, Basel-Landschaft und Aargau daran, die Windenergieplanung voranzutreiben. Es werden Baustandorte diskutiert, welche sich in unmittelbarer Nähe zum Kanton Solothurn befinden oder welche die Solothurner Landschaft massgebend beeinflussen würden. So hat der Kanton Bern zum Beispiel den Standort Hellchöpfli und Büren/Oberwil als Objekt der kantonalen Windenergieprüfräume bezeichnet (Kantonale Planung Windenergie, Grundlagenbericht, August 2012). Im Kanton Basel-Landschaft sind die unmittelbar an der solothurnischen Kantonsgrenze liegenden Standorte für Windparks in den Gemeinden Waldenburg-Eptingen, Oberdorf-Waldenburg, Langenbruck-Bärenwil, Bretzwil-Lauwil, Oltingen-Zeglingen, Blauen und Blauen-Burg zur Aufnahme in den Richtplan vorgesehen. Im Kanton Aargau läuft zur Zeit die Vernehmlassung zur Anpassung des Richtplans mit der Festlegung des Windkraftanlagenstandortes Burg (Gemeinde Wölflinswil) auf der Grenze zur solothurnischen Gemeinde Kienberg. In den Planungsgrundsätzen des Kantons Solothurn nach Richtplan ist klar festgelegt, dass Windenergieanlagen in den evaluierten und festgesetzten potentiellen Gebieten für Windparks grundsätzlich möglich wären. Ausserhalb dieser Gebiete sind Windenergieanlagen aber ausgeschlossen. Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 2009/1469 am 18. August 2009 die Gebiete Grenchenberg (Grenchen), Scheltenpass (Aedermannsdorf-Beinwil ), Schwängimatt (Balsthal, Laupersdorf), Homberg (Nunningen, Seewen) und Burg (Kienberg) in den Richtplan aufgenommen. Diese Richtplananpassung wurde vom Bund am 24. Juni 2011 mit Vorbehalt (Ziffer 2) genehmigt . Somit sind die möglichen Gebiete in unserem Kanton definiert. Im kantonalen Richtplan ist festgelegt worden, dass Windenergieanlagen an wenigen und gut geeigneten Standorten zusammengefasst werden sollen. Würden nun in anderen Kantonen weitere Anlagen an grenznahen Standorten zugelassen, so wird die Richtplanung unseres Kantons untergraben und in Frage gestellt. Zudem ist die Vereinbarkeit von Windkraftanlagen mit der Juraschutzzone, mit Naturparks und den BLN-Gebieten (u.a. Nähe Ravellenfluh und Chluser Roggen) auch für die im kantonalen Richtplan aufgenommenen Standorte bis heute nicht geklärt. Dies soll auf Kantonsebene im Rahmen der Nutzungsplanverfahren eingehend abgeklärt werden; das hat auch die Debatte im Kantonsparlament vom Juni 2010 in Sachen "Einsprache der Gemeinde Mümliswil gegen den Standort Scheltenpass" gezeigt. Regierungsrat Walter Straumann führte in seinem Votum aus, dass der Juraschutz ausdrücklich vorbehalten werde und die Anliegen des Natur- und Landschaftsschutzes im Nutzungsplanungsverfahren zu berücksichtigen sind. Laut Prüfungsbericht vom 15. Juni 2011 vom Bundesamt für Raumentwicklung werden die Standorte Burg (Kienberg), Scheltenpass (Aedermannsdorf, Beinwil) und Schwängimatt (Balsthal, Laupersdorf) vom Bund als Festsetzung unter dem Vorbehalt genehmigt, dass der längerfristige Erhalt des Parklabels in der Verantwortung des Kantons und der Trägerschaft der regionalen Naturpärke liegt. Vor allem der vom Kanton Bern in Richtplanung befindliche Standort Hellchöpfli soll aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes und aufgrund der sehr aufwändigen Erschliessung nicht zugelassen werden. Die Erschliessung wäre nur über die Solothurner Seite möglich und stellt mit vorgesehenen, umfangreichen Rodungen und Ausbauten einen gewaltigen Eingriff in die Natur und Landschaft dar und der dafür notwendige Aufwand wäre unverhältnismässig.